Hauser Wolfgang

10% Umsatzsteigerung einmal ganz anders – Fortsetzung

von am 04.05.2012 in Beratung

Die Herausforderung lautet also: “Die (gleichen) Kunden animieren öfter in die Apotheke zu kommen!”

Was motiviert nun Kunden öfter in die Apotheke zu kommen? Enmal abgesehen von den rationalen Beweggründen wie die Produktattraktivität, etc. sind wohl die emotionalen Beweggründe die entscheidenden.

Es gilt vor allem die emotionalen Gründe bzw. Argumente in der Apotheke zu verstärken. Die zwischenmenschliche Komponente ist dabei nicht zu vernachlässigen. Die stärksten Argumenten liefern immer noch die handelnden Personen und das menschliche Miteinander. Freundlichkeit, Herzlichkeit, Engagement, etc. Darüber hinaus sollte überprüft werden, wie spannend der Apothekenbesuch für Kunden ist, bzw. welche Maßnahmen die positiven Eindrücke und Wahrnehmungen der Kunden steigern hilft.
 

Teil 1 zu 10% Umsatzsteigerung einmal ganz anders

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Wilke Jens

Führen mit Kennzahlen in der Apotheke – Teil 1

von am 04.05.2012 in Analysen

Führen ohne Kennzahlen ist vergleichbar wie Fliegen ohne Cockpit – also de facto nicht möglich, insbesondere wenn die Witterungsbedingungen ungemütlich werden …

Übertragen auf den Apothekenbereich könnte man zu Recht von einer “schleichenden Wetterverschlechterung” sprechen:  Der Wettbewerb für Apotheken wird spürbar härter.  Versandhandel, Abwanderung von Sortimentsbereichen Richtung Drogerie oder Lebensmittelhandel sowie die Zunahme von generischen Verschreibungen sind nur einige der Ursachen, die  am Umsatz- und vor allem Rohertragsbereich der klassischen Apotheke nagen.  

 Zeit sich – neben anderen Maßnahmen – intensiver mit den eigenen Zahlen, den Apothekenkennzahlen und dem Aufbau des eigenen Apotheken-Cockpits, einem  spezifischen Controlling zu beschäftigen.  

Wichtig: Controlling hat nichts mit Kontrolle, sondern (abgeleitet vom englischen Begriff “to control”) mit der ziel- und ergebnisorientierten Steuerung und Regelung des Unternehmens zu tun.

Was für Manager “daily business” ist, stellt für viele Apotheken noch Neuland dar.  Controlling im Apothekenbereich sollte mehr umfassen  als die “vielgeliebte” (vergangenheitsorientierte) Bilanzbesprechung sein …

 In vielen Unternehmen wird kein Controlling  und damit auch keine  Planung betrieben.  Die Folgen sind fehlende Antworten auf die Fragen:

  • wie sieht unsere Kostensituation aus?
  • welche liquiden Mittel stehen die dem Unternehmen zur Verfügung?
  • mit welchen Produkten / Dienstleistungen verdienen wir (kein) Geld?

Controlling auf Basis von Kennzahlen umfasst  im Wesentlichen zwei Kernaktivitäten:

1.      konsequente, systematische Planung

Wer bekanntlich kein Ziel hat, kann dies auch nicht erreichen. Sich Gedanken über die Zukunft zu machen, bedeutet auch Ziele und Maßnahmen deren Erreichung zu setzen.  Haben Sie schriftlich definierte und messbare Ziele für Ihre Apotheke?

 2.      vorausschauende Feinsteuerung

Erst bei der Bilanzbesprechung (überrascht) festzustellen,  dass die Ziele – sofern definiert – nicht  erreicht wurden, bringt wenig. Trotz bester Planung ist der Wind, der einen vom Weg abbringt, nicht vollständig
vorausberechenbar. Eine notwendige Feinsteuerung umfasst folgende Bereiche:

  • eine periodische Standortbestimmung. “Wo stehen wir? Was haben wir bisher erreicht?” Grundlage hierbei: kontinuierlich erfasste Ist-Daten.
  • Abweichungsanalyse. “Inwieweit befinden wir uns noch auf dem richtigen Weg?”
  • Ursachenanalyse:  “Was ist der Grund für die aufgetretenen Abweichungen?”

 Wie die Umsetzung in der Praxis in Ihrer Aussehen kann erfahren Sie im nächsten Teil.

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Ridißer Johann

Banken erhöhen Zinssätze für Kredite

von am 04.05.2012 in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Was seit Beginn der Banken- bzw. Finanzkrise im Jahr 2008 absehbar war wird jetzt zunehmend Realität. Immer mehr Kreditinstitute versuchen die Konditionen für betriebliche Finanzierungen zu erhöhen. Hintergrund dafür sind die deutlich gestiegenen Refinanzierungskosten, weil sich auch Geldinstitute untereinander nicht mehr so vertrauen wie das bis zum Jahr 2008 noch der Fall war. Diesbezüglich sind die heimischen Banken in sehr unterschiedlichem Ausmaß betroffen. Die Folge davon sind extrem große Konditionenunterschiede. Hat man als Unternehmer das “Pech” bei einer Bank finanziert zu sein, die sehr stark mit den erhöhten Geldmarktkosten zu kämpfen hat, wird die Zinssatzerhöhung vergleichsweise hoch ausfallen.

Muss man Zinssatzerhöhungen annehmen?

Anders als bei privaten Krediten ist es bei betrieblichen Finanzierungen wesentlich schwieriger bzw. nur selten sinnvoll rechtliche Schritte gegen solche Konditionenverschlechterungen einzuleiten. Selbstverständlich ist aber ratsam Verhandlungen mit der Bank zu führen (bzw. führen zu lassen) anstatt die Vertragsänderung einfach hinzunehmen.

Umschulden kann sinnvoll sein

Neben Verhandlungsgesprächen mit der finanzierenden Bank sollte auch die Möglichkeit einer Umschuldung in Betracht gezogen werden. Bei verhältnismäßig hohen Zinssatzanhebungen können sich Nebenkosten für die Neufinanzierung möglicherweise in kurzer Zeit amortisieren. Jedenfalls ist es sehr empfehlenswert auch diese Variante immer überprüfen zu lassen um Gewissheit über die bestmögliche Alternative zu erhalten.

Unterschiede so groß wie selten zuvor

Aufgrund der unterschiedlich starken Auswirkungen der Banken- bzw. Finanzkrise auf die einzelnen Geldinstitute sind die Unterschiede bei den angebotenen Konditionen so groß wie selten zuvor.  Ein Zinsunterschied von beispielsweise 1,0% bedeutet bei einem Kredit in Höhe von EUR 1 Mio Mehrkosten in Höhe von EUR 10.000,- pro Jahr! In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass neben dem Zinssatz bis zu 40 weitere Faktoren für die Güte einer Finanzierung relevant sein können. Aus diesem Grund lohnt sich die Beiziehung eines unabhängigen Experten, der aus der Vielfalt der Angebote das tatsächlich beste herausfiltern kann.

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Schuster Florian

Neue Richtwerte für Apotheken-Dienstwohnungen!

von am 04.05.2012 in Steuerberatung

Mit Ende März wurden die ab dem 1. April 2012 anzuwendenden mietrechtlichen Richtwerte in den entsprechenden Medien kundgemacht. Diese gelten nun bis zum 31.3.2014. Je nach Bundesland sind verschiedene Werte pro Quadratmeter Nutzfläche veröffentlicht worden. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die aktuellen Werte und Unterschiede zwischen den Bundesländern:

Diese Richtwerte gelten u.a. für die Neuvermietung von Wohnungen, die unter das Richtwertsystem fallen. Bei bestehenden Richtwertmietverträgen kann die Wertanpassung unter Einhaltung einer 14-tägigen Verständigungsfrist geltend gemacht werden. Jedoch kann man frühestens ab dem auf das mietrechtliche Wirksamwerden folgenden Zinstermin den neuen Wert einfordern. Bedeutung haben diese Richtwerte im besonderen auch im Zusammenhang mit Apotheken-Dienstwohnungen – im Detail mit dem sogenannten Sachbezügen. Die oben angeführten Richtwerte 2012 sind demnach ab 2013 für die Sachbezugsbewertung heranzuziehen. Für das Jahr 2012 gelten für Sachbezüge noch die niedrigeren Werte, denn es ist jeweils der am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert als Sachbezugswerte der Apotheken-Dienstwohnungen für eine kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellte Wohnung maßgebend.

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Wallner Nicole

Aktuelle Umfrage 2012/9

von am 04.05.2012 in Analysen

Die letzte Umfrage lautete:

Verwenden Sie bereits ein elektronisches Zeiterfassungs- und Dienstplanungssystem in Ihrer Apotheke? (Mag. Ingo Nagl, Apotheke Ostermiehting) hier gehts zum Ergebnis

 

Die aktuelle Frage kommt:

von Hrn. Mag.pharm. Rudolf Haller (Michaelis Apotheke Kundl) hier gehts zur aktuellen Umfrage

 

Anmerkung: Stimmen Sie ab! Neben unseren äußerst informativen und interessanten Newsblogbeiträgen, wird auch unsere aktuelle Umfrage alle 14 Tage neu gestaltet und auf unserer ApothekenCOACH Startseite präsentiert. Stellen Sie sich im Bezug auf Ihr Apotheker -Daseins auch immer wieder die selbe Frage und interessiert es Sie was Ihr Apothekenkollegium dazu denkt? Dann richten Sie ihre Frage einfach an office@apothekencoach.com . Somit wird Ihrer Frage 14 Tage aktuell auf der Startseite unserer Homepage zu sehen sein und mit einem Klick kann jeder Besucher abstimmen. Eine Vielzahl an Teilnehmern ist somit gesichert.
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Hauser Wolfgang

10% Umsatzsteigerung einmal ganz anders

von am 19.04.2012 in Beratung

Unternehmen denken bei geeigneten Maßnahmen zur Umsatzsteigerung zurecht meist an zwei Hauptbereiche:

  1. Wie kann der Umsatz je Einkauf erhöht werden?
  2. Wie kann die Anzahl der Kunden erhöht werden?

Beide Maßnahmen sind gerade bei Apotheken meist weitestgehnd ausgereizt.

In der Praxis hat sich für Apotheken ein zusätzlich sehr erfolgreicher Weg gezeigt:

Die bestehenden Kunden zu mehr Apothekenbesuche animieren. Wenn Kunden beispielsweise bisher “10 mal” innerhalb eines Jahres in die Apotheke kamen, so reicht bereits ein zusätzlicher Besuch in diesem Zeitraum, um 10% Umsatz-Steigerung zu erzielen. Das Einkaufsverhalten von Menschen in der Apotheke (was vorrangig den Korbumsatz beeinflusst) zu ändern ist oft schwerer.

Es empfiehlt sich nun für Apotheker darüber nachzudenken, was kann die Bereitschaft der Kunden erhöhen die Einkaufs-Frequenz in der Apotheke zu steigern!? Diesen Gedankengang aus der Perspektive der Kunden nachzugehen ist hier durchaus sehr förderlich.

Dass das Potential enorm ist, beweisen die Zahlen bei Standortverlegungen bzw. Optimierungen. Da sind Umsatzsteigerungen von 20 bis 35% keine Seltenheit. Und das bei den gleichen Kunden mit den  gleichen Krankheiten! Analysiert man dann die Zahlen genauer, so wird schnell klar, dass es die gleichen Menschen mit den oft letztendlich weitestgehend gleichen Einkaufsverhalten und Gewohnheiten sind, welche eben nur viel öfter die Apotheke betreten.

Anm.: Für 10% Steigerung braucht es keine Standortverlegung. Dies gelingt auch ohne spielerisch.

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Wilke Jens

Netzwerkpartner ORENOS – Effizienzsteigerung im Apothekenalltag

von am 19.04.2012 in Allgemein, Personal

Arbeitszeiterfassung, Dienst- und Urlaubsplanung und transparenter Informationsfluss. Jeder Apothekenleiter weiß nur zu gut, wie viel Zeit diese Bereiche der Apothekenorganisation in Anspruch nehmen. Die Firma ORENOS, Netzwerkpartner von ApothekenCOACH© bietet speziell auf den Apothekenbereich abgestimmte Lösungen, die Erleichterung und Zeitersparnis im Apothekenalltag schaffen. Grund genug, Herrn Wopfner, Geschäftsführer der Firma ORENOS mit Sitz in Wien einige Fragen hierzu zu stellen.

ApothekenCOACH©

Herr Wopfner, wie kam es zu der Idee ein auf Apotheken abgestimmtes System für Arbeitszeiterfassung, Dienst- und Urlaubsplanung zu entwickeln?

Hans Wopfner, GF ORENOS

Nun, die Idee wurde vom Markt ans uns herangetragen. Vor einigen Jahren gab es eine Anfrage einer  Apothekerin zu diesem Thema. Da wir für den Pharmabereich bereits Know-how in diesem Bereich hatten, lag die Idee nahe, ein spezifisch auf Apotheken abgestimmtes System zu entwickeln.

 

ApothekenCOACH©

Wo liegen die Schwerpunkte des Systems?

Hans Wopfner, GF ORENOS

Im Wesentlichen geht es um drei Bereiche: Zeiterfassung, Mitarbeitereinsatzplanung, sprich Dienst- und Urlaubsplanung, sowie ein internes Kommunikationssystem ein Intranetsystem. Alle drei Bereiche sind aufgrund der klassischen Struktur der Apotheke mit traditionell vielen Teildiensten in vielen Apotheken mehr oder weniger große “Ressourcenfresser”.

ApothekenCOACH©

Was sind aus Ihrer Sicht die Vorteile des Systems?

Hans Wopfner, GF ORENOS

Das System bietet sowohl für Apothekenleiter wie Apothekenangestellte zwei große Vorteile: Transparenz und deutliche Zeitersparnis: Jeder Mitarbeiter bestätigt 1x täglich seine Arbeitszeit im System. Leitung und Mitarbeiter haben daher tagesaktuell ihren aktuellen Arbeitszeitzeit- (Gut- und Fehlstunden) und Urlaubsstatus. Für die Apothekenleitung bedeutet dies auch die unkomplizierte Erfüllung einer gesetzlichen Anforderung. Keine mühsamen handschriftlichen Aufzeichnungen mehr, sondern sauber erfasste elektronische Dokumente. Dies gilt auch für Dienst- und Urlaubsplanung. Grafisch unterstützt wird auf Basis der Regelarbeitszeiten die Dienstplanung systematisiert. Auch die Vereinheitlichung der Urlaubsplanung auf Basis der Personalbesetzung wird deutlich vereinfacht. Mit dem zusätzlichen in sich geschlossenen Intranetsystem ist zudem sichergestellt, dass jeder Mitarbeiter die für ihn wichtigen Informationen erhält, ein Umstand der gerade bei Apotheken mit vielen Teildiensten immer wichtiger wird. Das alles spart Zeit im organisatorischen Bereich und Freiraum für andere wichtige Bereiche in der Apotheke.

ApothekenCOACH©

Wie kompliziert sind die Implementierung und die Handhabung des Systems?

Hans Wopfner, GF ORENOS

Beides funktioniert sehr einfach. Auf Basis der Mitarbeiterdaten der Apotheke bereiten wir das System vor, nach einer Einschulung für Leitung und Team wird ab einem definierten Stichtag das System “online” gestellt. Die Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt vom Mitarbeiter selbst über einen personalisierten, passwortgeschützten Webzugang.

ApothekenCOACH©

Für welche Apotheken macht das System vor allem Sinn?

Hans Wopfner, GF ORENOS

Grundsätzlich für jede Apotheke. Wir haben das System auch in zahlreichen sehr kleinen Apotheken installiert. Die Vorteile werden in Apotheken ab rund fünf Mitarbeitern bereits deutlich spürbar.

ApothekenCOACH©

Ist das System auch leistbar …?

Hans Wopfner, GF ORENOS

Ja, definitiv. Betrachtet man die Zeitersparnis, die wir mit unserem System generieren, ist der Preis bereits ab  einer Stunde Zeitgewinn für die Apothekenleitung “hereingespielt” – und das war bis jetzt noch bei jeder Apotheke der Fall. Der jeweilige Preis hängt auch immer von der Größe der Apotheke ab.

ApothekenCOACH©

Wo kann man sich das System ansehen?

Hans Wopfner, GF ORENOS

Wir sind gemeinsam mit unserem Netzwerkpartner ApothekenCOACH© auf der Austropharm (Halle A Stand A0107) – hier kann man das System aus nächster Nähe unter die Lupe nehmen. Zum anderen können wir gerne selbst das System vorstellen oder Apotheken nennen, die das System im Einsatz haben.

ApothekenCOACH©

Herr Wopfner, besten Dank für das Gespräch.

Wer nähere Informationen benötigt office@apothekencoach.com

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Ridißer Johann

Anlegerwohnungen trotz Sparpaket weiterhin besonders interessant

von am 19.04.2012 in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Das von der Österreichischen Regierung beschlossene Sparpaket enthält zwei Bestimmungen, welche auf den ersten Blick nachteilig für Käufer von Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen sind. Allerdings könnten sich diese neuen steuerlichen Regelungen in Zukunft sogar sehr positiv für den Großteil der Inhaber solcher speziellen Immobilieninvestments auswirken. Der Grund dafür liegt darin, dass sich Vermieter prinzipiell höhere Kosten auch abgelten lassen, was tendenziell zu stärker steigenden Mieten führt, wovon wiederum Anleger direkt und langfristig profitieren.

Zwei Regelungen des Sparpakets betreffen auch Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen

  1. Besteuerung von Gewinnen beim Verkauf einer Wohnung in Höhe von 25%
    Was hier so dramatisch klingt hat in der Praxis bei weitem nicht so große Auswirkungen. Berechnungen zeigen, dass sich die Kapitalrendite einer Anlegerwohnung bei 20jähriger Betrachtung um nicht einmal einen Prozentpunkt verringert (in unserer Beispielrechnung sank die Rendite von 8,5% um lediglich 0,75% af 7,75%).
    Das liegt daran, dass generell der steuerliche  Aspekt nur einen der vielen Vorteile einer Anlegerwohnung ausmacht und ja auch sämtliche anderen steuerlichen Vorzüge nach wie vor bestehen bleiben.
  2. Vorsteuerabzug bleibt – nur der Durchrechnungszeitraum verlängert sich
    Die Änderungen in diesem Bereich betreffen nur Anleger, die ihre Wohnung früher als geplant verkaufen. Der Vorsteuerabzug (Rückerstattung der 20%igen Umsatzsteuer) beim Kauf einer Wohnung kann nach wie vor in Anspruch genommen werden. Nur der sog. Durchrechnungszeitraum wird von 10 auf 20 Jahre ausgedehnt. Wer also seine Immobilie vor dem 20. Jahr veräußert (was sinnvollerweise nur äußerst selten passiert), der muss den aliquoten Anteil der Vorsteuer zurückzahlen.
    Aber auch dann, wenn jemand seine Immobilie tatsächlich bereits nach z.B. 15 Jahren verkauft, sind die Auswirkungen vergleichsweise gering, weil ja nur ein Viertel der Vorsteuer (fünf Zwanzigstel) zurückzuzahlen sind.

Resümee:

Die neuen Bestimmungen des Sparpakets haben auf Käufer bzw. Inhaber von Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen wesentliche geringere Auswirkungen als manche Schlagzeilen vermuten lassen. Wer sein Geld in Sicherheit bringen möchte ist mit einem Investment in diese speziellen Immobilien nach wie vor bestens geschützt. Legt man die Erfahrungen der Vergangenheit auf die zukünftige Entwicklung von Mietwohnungen um, dann darf man mit Recht davon ausgehen, dass Immobilienbesitzer höhere Kosten in Form von Mietpreisanpassungen an die Mieter weiter geben werden, was wiederum Anlegern höhere Erträge bescheren würde.

Nicht vergessen werden darf die Tatsache, dass ja sämtliche anderen (steuerlichen) Vorteile von Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen nach wie vor uneingeschränkt gelten.

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Schuster Florian

Welcher Wohnsitz ist für das Pendlerpauschale des Apothekenangestellten entscheidend

von am 19.04.2012 in Steuerberatung

Die Kosten eines Apothekenangestellten für Fahrten zwischen seinem Wohnsitz und der Apotheke werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag pauschal mit einem Betrag von € 291,00/Jahr abgegolten. Durch diesen Verkehrsabsetzbetrag sollen die Kosten für eine Autobenutzung oder die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel abgedeckt werden. Zusätzlich kann es fallspezifisch in Abhängigkeit von der Entfernung und von dem Umstand, ob die Benutzung eines Massenverkehrsmittels zumutbar oder überhaupt möglich ist, zur Gewährung des kleinen bzw. großen Pendlerpauschales kommen.

Als Beispiel mit verschiedenen Wohnsitzen kann folgende Aussage getroffen werden: Ein Apothekenangestellten mit einem Familienwohnsitzes in Ungarn und der Apotheken-Arbeitsstätte in Österreich will die Geltendmachung des großen Pendlerpauschales in seiner Steuererklärung anstreben. Die Entfernung zwischen den Orten beträgt über 60 km pro Einzelfahrt. Hier ist dann zu Untersuchen, ob der Apothekenangestellte noch einen Nebenwohnsitz innehat. Sollte z.B. eine Dienstwohnung vorhanden sein, dann stellt diese Dienstwohnung den entscheidenden Ort für die Berechnung des Pendlerpauschales dar. Des weiteren würde als Wohnsitz neben einer Dienstwohnung oder Garconniere z.B. auch eine Schlafstelle gelten. Eine Schlafstelle mit Wohnsitzcharakter ist ein Raum, welcher nicht mit anderen Apothekenangestellten geteilt werden muss. Sollte nun diese Dienstwohnung bzw. Schlafstelle tatsächlich genutzt werden und durchschnittlich nur einmal pro Woche eine Fahrt zum Familienwohnsitz nach Ungarn getätigt werden, dann steht die Geltendmachung des großen Pendlerpauschales nicht zu.

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Wallner Nicole

Aktuelle Umfrage 2012/8

von am 19.04.2012 in Analysen

Die letzte Umfrage lautete:

Nutzen Sie bereits die Möglichkeit eines apothekeneigenen Newsletters für Ihre Kunden? (Mag. Astrid Brandstetter, Tauern Apotheke Mittersill) hier gehts zum Ergebnis

Die aktuelle Frage kommt:

von Hrn. Mag.pharm. Ingo Nagl (Apotheke Ostermiehting) hier gehts zur aktuellen Umfrage

 

Anmerkung: Stimmen Sie ab! Neben unseren äußerst informativen und interessanten Newsblogbeiträgen, wird auch unsere aktuelle Umfrage alle 14 Tage neu gestaltet und auf unserer ApothekenCOACH Startseite präsentiert. Stellen Sie sich im Bezug auf Ihr Apotheker -Daseins auch immer wieder die selbe Frage und interessiert es Sie was Ihr Apothekenkollegium dazu denkt? Dann richten Sie ihre Frage einfach an office@apothekencoach.com . Somit wird Ihrer Frage 14 Tage aktuell auf der Startseite unserer Homepage zu sehen sein und mit einem Klick kann jeder Besucher abstimmen. Eine Vielzahl an Teilnehmern ist somit gesichert.
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